GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

DAMIT WIR VOM GLEICHEN REDEN.

Wie arbeiten Werbetexter und Kunden erfolgreich zusammen? Wie finden Sie sich? Hier stehts.

1. ALLGEMEINES

ZUSAMMENARBEIT

Machen Sie sich ein Bild von unserer Zusammenarbeit. Die allgemeinen Geschäftsbedingungen bilden den Rahmen, damit Sie und ich zusammen gute Erfahrungen machen.

VERTRAGSBEDINGUNGEN

Diese Bedingungen regeln die Zusammenarbeit zwischen Ihnen (Auftraggeberin oder Auftraggeber) und mir (Barbara Marty, Purpur Edition). Sie sind eine wichtige Grundlage für den Auftrag, mögliche Abweichungen halten wir schriftlich fest.

ERSTER KONTAKT

Das erste Gespräch (Kontaktaufnahme, Offert-Gespräch) ist kostenfrei, aber nicht umsonst – und für beide Parteien unverbindlich.

BRIEFING (AUFTRAGSFORMULIERUNG)

Je besser das Briefing, desto besser der Text. Wir sollten uns genügend Zeit nehmen für den Informationsaustausch und das Beantworten dieser Fragen: Welche Botschaft soll wen erreichen? Und welche Reaktion auslösen?

2. GRUNDSÄTZE

TREUEPFLICHT, GESCHÄFTSGEHEIMNIS

Sie können sich darauf verlassen, dass ich meine Aufgabe termingerecht, sorgfältig, gewissenhaft und verantwortungsbewusst erledige. Und dass ich Ihre Informationen vertraulich behandle.

NACHBESSERUNGSRECHT

Der erste Vorschlag, den Sie von mir erhalten, ist nicht in Stein gemeisselt. Er stellt die Leitplanken dar, um zu ermitteln, welcher Stil Ihnen gefällt und zu Ihnen passt. Wenn wir das erste Mal zusammenarbeiten, müssen wir uns zuerst finden. Fest steht: Wir treffen uns auf einer gemeinsamen Ebene.

AUTORKORREKTUREN

Wenn Änderungswünsche den vorgegebenen Rahmen sprengen oder auf ständig wechselnden Vorgaben basieren, dann spricht man von Autorkorrekturen. Diese werden zum üblichen Ansatz verrechnet.

EXTERNE ZULIEFERUNG

Sofern ich in die Organisation und das Handling eines Auftrages miteinbezogen bin, kann ich (im Rahmen des Auftrages) in Ihrem Namen und auf Ihre Rechnung Leistungen Dritter (z.B. Grafik, Webprogrammierung usw.) veranlassen. Oder aber wir regeln das Rechnungswesen anders und Zuliefernde werden über mich abgerechnet.

3. HONORAR

GRUNDLAGE

Die Preisfrage ist trotz aller Routine schwierig zu beantworten. Der Aufwand variiert wie die Aufträge und setzt sich aus verschiedenen Faktoren zusammen. Einfluss nimmt beispielsweise die Qualität des Briefings, die Vollständigkeit der Inputs, der Rechercheaufwand und generell die Effizienz unserer Zusammenarbeit.

OFFERTEN

Bevor ich loslege, erstelle ich auf Wunsch eine Richtofferte, in der ich den Aufwand abschätze. Der Rechnungsbetrag muss eventuell an den tatsächlichen Aufwand angepasst werden – selbstverständlich nicht nur nach oben. Vereinbarte Pauschalen werden hinterher nicht mehr verändert. Je genauer Ihr Auftrag, desto genauer meine Kostenschätzung. Meine Kostenangaben richten sich nach Erfahrungswerten und nach dem Marktmonitor des Berufsverbands für Texterinnen und Texter in der Schweiz. Diesen gibt's bei www.textverband.ch. Offerten sind, falls nicht anders festgehalten, 30 Tage gültig.

MEHRAUFWAND

Manchmal ändern die generellen Vorgaben mitten im Auftrag. Solche Konzeptänderungen machen den Preis unter Umständen teurer. Ich benachrichtige Sie, sobald abzusehen ist, dass der offerierte Betrag deshalb überschritten wird. Dann besprechen wir zusammen das weitere Vorgehen.

REDUKTION ODER ANNULLIERUNG DES AUFTRAGS

Reduzieren und annullieren Sie einen erteilten Auftrag, verrechne ich Ihnen die bereits geleistete Arbeit.

ZAHLUNGSKONDITIONEN

Ist der Auftrag abgeschlossen, stelle ich Rechnung – zahlbar ohne Abzug innert 14 Tagen. Bei Aufträgen, die sich über mehrere Wochen erstrecken, erhalten Sie von mir Akonto-Rechnungen und eine detaillierte Schlussabrechnung. Die Höhe des Akontobetrages richtet sich in der Regel nach den Leistungen, die bis zu diesem Zeitpunkt durch die Texterin erbracht worden sind. Bei Honoraren über CHF 5’000 ist Barbara Marty grundsätzlich berechtigt, eine Akontozahlung in Höhe von 1/3 des Offertbetrages bei Auftragserteilung zu verlangen. Für den Fall des Zahlungsverzugs oder der unvollständigen Zahlung unserer Honorare behält sich die Texterin das Recht vor, die Arbeiten zurückzufordern und deren Nutzung bis zur vollständigen Vertragserfüllung zu untersagen. Bei Nichteinhaltung der Zahlungstermine kann eine Umtriebsentschädigung sowie ein Verzugszins, laufend ab Rechnungsdatum geltend gemacht werden.


4. RECHTLICHES

GEISTIGES EIGENTUM

Das Urheberrecht (Copyright) an meinen Werken (Konzepte, Texte, Slogans, Claims etc.) verbleibt bei mir. Änderungen sollten deshalb prinzipiell durch mich ausgeführt werden. Auch in Ihrem eigenen Interesse.

NUTZUNGS- UND VERWENDUNGSRECHTE

Sie haben die Nutzungs- bzw. Verwendungsrechte für die vereinbarte Verwendung. Texte, die für einzelne Werbemittel offeriert, resp. erstellt wurden, dürfen nicht für weitere Werbemittel verwendet oder abgeändert werden, auch nicht auszugsweise. Ich gehe davon aus, dass das Nutzungsrecht für sämtliche, mir zur Verfügung gestellten Unterlagen bei Ihnen liegt oder von Ihnen eingeholt wurde.

BELEGEXEMPLARE

Von allen produzierten Arbeiten sind der Texterin unaufgefordert 5 Belege, bei Büchern oder anderen wertvollen Stücken 2 Exemplare, zu überlassen. Barbara Marty steht das Recht zu, diese Belege als Leistungsnachweis ihrer Arbeit zu verwenden und zu veröffentlichen.

VERANTWORTUNG / HAFTUNG

Mit Ihrem Okay zum «Gut zum Text» liegt die Verantwortung für den gesamten Text – insbesondere für Zahlen und Daten (Preise, Telefonnummern, Termine usw.) sowie für die korrekte Schreibweise von Namen – bei Ihnen. Für Schadenfälle, welche durch Drittlieferanten (z. B. Druckereien, Grafiker usw.) entstehen, lehne ich jede Haftung ab.

ANWENDBARES RECHT

Unser Vertrag unterliegt Schweizerischem Recht. Soweit diese AGB nichts anderes regeln, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts Art. 394 ff über den einfachen Auftrag.

GERICHTSSTAND

Thun

DANKESCHÖN

Danke für Ihren Auftrag. Mit dessen Erteilung akzeptieren Sie meine Geschäftsbedingungen. Ich freue mich auf unsere Zusammenarbeit.